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Alles Wichtige zu Soforthilfen und Preisbremsen

Staatliche Entlastungsmaßnahmen

Lesezeit: 2 min
Vater und Sohn spielen im Wohnzimmer.
Ein Mann sitzt nachdenklich an einem Tisch vor seinem Laptop.

Was versteht man unter Energiepreisbremsen?

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Entlastungspakets mit dem Erdgas-/Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) Preisbremsen beschlossen. Diese sollen die finanziellen Folgen der aktuellen Energiekrise für die Verbraucherinnen und Verbraucher abmildern, damit die Energiekosten bezahlbar bleiben. Das heißt zum Beispiel für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen: Zum 01.03.2023 wird der Gaspreis bei 12 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Vorjahresverbrauchs gedeckelt, der für Fernwärme bei 9,5 ct/kWh. Eine Deckelung erfolgt ebenfalls beim Strompreis bei 40 ct/kWh. Für den restlichen Verbrauch muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Dies greift in beiden Fällen rückwirkend zum 01.01.2023 bis zunächst Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

NEW Energie Preisbremse

Hier finden Sie Informationen zu den Preisbremsen

Hier geht es zur Strompreisbremse (StromPBG)

Hier geht es zur Strompreisbremse (StromPBG)

Hier geht es zur Gas-/Wärmepreisbremse (EWPBG)

Hier geht es zur Gas-/Wärmepreisbremse (EWPBG)

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